Legalisierung von Cannabis und Auto fahren – geht das?
Die Teillegalisierung von Cannabis gilt seit dem 01. April 2024 in Deutschland.
In Deutschland dürfen erwachsene Personen nun bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen. In der eigenen Wohnung sind drei lebende Cannabis-Pflanzen legal und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Darüber hinaus sind der Anbau und die Abgabe der Droge in speziellen Vereinen möglich.
Nun stellt sich die Frage, darf man unter THC Einfluss Autofahren?
Cannabis ist jetzt zwar legal, beim THC-Grenzwert gibt es aber noch Klärungsbedarf.Aktuell gilt immer noch, dass der Wert von 1,0 Nanogramm (ng) des Wirkstoffes THC (Tetrahydrocannabinol) nicht überschritten werden darf, um ein Fahrzeug zu führen.
Wer gelegentlich Cannabis konsumiert (maximal ein Konsum pro Woche) und dabei einen Joint mit einem Drittel Gramm Cannabis, das wiederum einen THC-Gehalt in Höhe von zehn Prozent hat, raucht, dessen Blut enthält in den meisten Fällen acht Stunden nach dem Konsum noch mehr als ein Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum.
Zurzeit wird der neue Grenzwert noch diskutiert und ausgearbeitet. Im Raum steht aber, dass der neue THC-Grenzwert bei 3,5 Nanogramm liegen soll. Das Bundesverkehrsministerium teilte am Donnerstag, den 28. März mit: “Wird dieser Wert erreicht, ist nach aktuellem Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht fernliegend.”
Damit der neue Grenzwert offiziell eingeführt werden kann, ist eine Gesetzesänderung erforderlich. Wann die Änderung erfolgen wird, ist noch offen.
Die Legalisierung schützt nicht vor der MPU.
Wer zum ersten Mal erwischt wird, erhält auch weiterhin zwei Punkte in Flensburg, zahlt ein Bußgeld von 500 Euro und gibt den Führerschein für einen Monat ab. Beim zweiten Mal verdoppelt sich das Bußgeld bereits. Es folgen weitere zwei Punkte und das Fahrverbot gilt über drei Monate. Beim dritten Mal wird die Wiederholungstat mit 1500 Euro Bußgeld, wieder zwei Punkten und drei Monaten Führerscheinentzug bestraft. Dazu kommt noch eine Anordnung der MPU.
Bei illegalen Drogen erfolgt zusätzlich von der Führerscheinstelle die Anordnung einer MPU – trotz erster oder zweiter Auffälligkeit.
Im Rahmen der MPU wird die Fahreignung überprüft. Das eigentliche THC ist in der Regel zwar innerhalb weniger Stunden abgebaut, das THC Abbauprodukt ist allerdings mehrere Tage bis hin zu mehreren Wochen im Körper nachweisbar. Da lässt sich natürlich auch schwer einschätzen, wann das Autofahren wieder möglich ist, ohne eine Gefahr im Straßenverkehr darzustellen. Was an dieser Stelle auch noch interessant ist: Wenn der Rauschzustand verflogen ist, gilt das nicht gleichermaßen für den THC-Wert im Blut.