Blog-Serie: Alltagsfallen – Was ist zu beachten beim Abstinenznachweis?
Pralinen, Mohnkuchen, Alkoholfreies Bier – Was darf man, und was nicht?
- Teil 1: Der Abstinenznachweis: Eine haarige Angelegenheit
Wer den Führerschein durch Autofahren unter Substanzeinfluss verloren hat, muss ab 1,9 Promille für die bevorstehende Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) einen Abstinenznachweis vorlegen. Wer in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen Trunkenheit am Steuer auffällig geworden ist, kann bereits mit einem niedrigeren Promillewert dazu verpflichtet werden.
Das heißt es muss bewiesen werden, dass auf die entsprechende(n) Substanz(en) nach dem Vorfall konsequent verzichtet wurde. Wer eine Abstinenz einhalten kann, dessen Konsumverhalten ist (wieder) unter Kontrolle, so die zugrundeliegende Annahme. Als Zeitspanne sind 12 Monate üblich – ein kürzerer Testzeitraum, der dann noch mit einer zusätzlichen Argumentation kombiniert werden muss, gilt nur für Ausnahmefälle.
Während früher gute Leberwerte schon als ausreichender Gegenbeweis für übermäßigen Alkoholkonsum gezählt wurden, sind heute präzisere Verfahren und damit auch strengere Richtwerte im Einsatz.
Zwei Verfahren werden gleichwertig von den Prüfstellen anerkannt: Beim Urinprobeverfahren wird im vereinbarten 12-Monats-Zeitraum 6 x eine Analyse des Urins durchgeführt. Die verbindliche Einladung erfolgt immer erst spontan 24 Stunden zuvor, um eine „Vorbereitung“ zu verhindern. Denn relevante Mengen Alkohol oder andere Rauschmittel werden innerhalb dieses Zeitraums noch nicht abgebaut und sind demnach nachweisbar. Beim Haaranalyse-Verfahren wird mindestens 4 x im abstinenten Jahr eine kleine Menge Kopfhaar von der Wurzel ab abgeschnitten und auf dort eingelagerte Abbauprodukte untersucht – vorausgesetzt, Länge und Zustand der Haare (z.B. nicht gebleicht) lassen die Methode zu. Bei einem Abstinenzprogramm bzgl. Alkohol sind Haarproben mit einer Länge von 3 cm erlaubt, bei Betäubungsmittel bis an 6 cm.
In den Haaren kann ein Alkoholkonsum im Zeitraum bis zu 3-6 Monaten (je nach Haarlänge, s.o.) rückwirkend in Bezug auf Substanzgebrauch analysiert werden, allerdings erst bis zu einem Monat zeitversetzt.
Grundsätzlich ist das Prinzip der Abstinenz einfach. Kein Konsum. Bei genauerem Hinsehen lauern allerdings an allen Ecken potenzielle oder zumindest angebliche Stolperfallen, die womöglich die Wiedererlangung des geliebten Führerscheins verhindern können. Im Folgenden klären wir über die wichtigsten von ihnen auf.
Fortsetzung folgt: Teil 2 – Schnapspralinen, Rotweinsauce, Essig & Co.